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SPD Ortsverein Bad Lippspringe

Medizinisches Versorgungszentrum mit Schlangen prüfen

Wenn es um die hausärztliche Versorgung der Badestadt geht, dann sind die Zahlen besorgniserregend und auch die Prognosen geben keinen Anlass zur Beruhigung. Die Bad Lippspringer SPD möchte das Thema nun gemeinsam mit der Nachbarkommune Schlangen anpacken und hat einen entsprechenden Antrag im Rat gestellt.

 

In Bad Lippspringe ist die Versorgung durch Hausärzte auf Dauer bedroht

„Die Verwaltung soll zusammen mit den Schlänger Gremien prüfen, ob in Zukunft ein gemeinsames Medizinisches Versorgungszentrum umsetzbar ist. In die Gespräche sollen die Ärzte beider Kommunen und die Kliniken der Stadt Bad Lippspringe einbezogen werden“, sagte Kurt Süpke. Einen ähnlich lautenden Antrag hat auch die SPD in Schlangen eingebracht. Der SPD-Fraktionsvorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf aktuelle Aussagen von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, nach dem in Westfalen Lippe 57 Prozent aller Hausärzte über 60 Jahre alt sind. Fast 20 Prozent sind schon über 65. In Bad Lippspringe liege das Durchschnittsalter der praktizierenden Ärzte zwar bei 54 Jahren. Aber die Zahl steigt stetig und im Hausärzteförderprogramm (HAP) des Landes NRW, das im Frühjahr dieses Jahres veröffentlicht worden ist, wird Bad Lippspringe als Kommune aufgeführt, in der die Versorgung der Bevölkerung durch Hausärzte bedroht ist.

 

Jetzt ist noch die Chance da, in Schlangen und in Bad Lippspringe frühzeitig gegenzusteuern

„Wir haben jetzt noch die Möglichkeit, in Schlangen und in Bad Lippspringe frühzeitig gegenzusteuern. Bad Lippspringe ist eine wachsende Stadt. Wir dürfen nicht warten, bis es zu spät ist oder darauf hoffen, dass schon genügend junge Ärzte nachrücken werden“, verweist Süpke auf den Trend, dass immer weniger junge Ärzte eine eigene Praxis übernehmen möchte, da sie die Selbständigkeit fürchten. „Der Trend geht zu medizinischen Versorgungszentren. Im Jahr 2004 gab es davon 70, bis 2016 stieg die Zahl auf 2.490 Zentren an“, führt Süpke weiter aus.

 

60.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln

Dazu komme, dass im Rahmen des Hausärzteförderprogramms Landesmittel in Höhe von bis zu 60.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Diese Zuwendung werden für die Niederlassung von Hausärzten sowie für eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Hausärzte und für die Übernahme beziehungsweise die Errichtung von Zweigpraxen in Gebieten gewährt, in denen die hausärztliche Versorgung aufgrund der Altersstruktur der Hausärzteschaft bedroht oder mittelfristig gefährdet ist.

 

Es ist möglich, Schlangen und Bad Lippspringe als gemeinsamen Sozialraum zu definieren

„Es hat sich schon bei der Einrichtung der Gesamtschule gezeigt, dass es möglich ist, Schlangen und Bad Lippspringe als gemeinsamen Sozialraum zu definieren. Das sollten wir nun mit Blick auf die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auch bei einem Medizinischen Versorgungszentrum versuchen“, betont Süpke.

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